Pflegerische Betreuungsleistungen

Stundenweise
Seniorenbetreuung

Das Älterwerden ist mit verschiedenen begleitenden Erscheinungen verbunden. Meistens lassen Kraft, Ausdauer und manchmal auch die Motorik zur Erledigung der alltäglichen Aufgaben nach. Eine stundenweise Seniorenbetreuung entlastet Senioren und ihre Angehörigen. Sie unterstützt im Haushalt, hilft bei dem Arztbesuch und plant gemeinsame Ausflüge.


Ein Alltagshelfer ist vor allem für Senioren wichtig, die keine pflegenden Angehörigen haben. Gerade wenn der Partner verstorben ist, sind viele Senioren auf sich allein gestellt. Eine stundenweise Betreuung holt Senioren in einer solchen Situation hab und leistet ihnen Hilfestellung in verschiedenen Lebensbereichen. Wenn Angehörige vorhanden sind, die sich regelmäßig um die Pflege kümmern, kann eine stundenweise Betreuung ihnen etwas Zeit zum Durchatmen verschaffen.

Zur Grundpflege gehören

Körperpflege

Körperpflege

Betten und Lagern

An- & Auskleiden

Hilfe bei Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme

Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbständigkeit

Ünterstützung beim Toilletengang

Verwendung von Inkontinenzprodukten

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden in Bezug auf das häusliche Umfeld erbracht. Die Maßnahmen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens in Bezug auf den Haushalt und bei Aktivitäten mit räumlichem Bezug hierzu. Sie umfassen Unterstützungsleistungen


  • zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung)
  • bei der Orientierung
  • bei der Tagesstrukturierung
  • bei der Kommunikation
  • bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung.


Sie dienen auch der alltäglichen Freizeitgestaltung. Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie den Hilfen bei der Haushaltsführung erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen insbesondere Folgendes ein:

Definition: Stundenweise Seniorenbetreuung

Wenn einem im Alter nicht mehr alles so leicht von der Hand geht, freuen sich viele Menschen über etwas Unterstützung beim Einkaufen und Kochen, Putzen und Aufräumen. Durch eine stundenweise Seniorenbetreuung wird dies möglich. Gerade wenn Familienangehörige oder Freunde nicht in der Nähe wohnen oder keine Zeit finden, können unsere Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuer stundenweise einspringen. Sie unterstützen im Alltag und leisten auf Wunsch auch Gesellschaft sowie ein offenes Ohr

Begleitung

Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere

  • Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
  • Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
  • Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Beaufsichtigung

Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, insbesondere

  • Anwesenheit zur Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer
  • Selbst- und Fremdgefährdung
  • bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben

Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen

Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der Organisation und

Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerker, Friseur oder Fußpflege) gemeint.

Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und Behördenangelegenheiten

Die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (zum Beispiel das Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der Entscheidung, ob genügend Bargeld im Haus ist oder ob eine Rechnung bezahlt werden muss. Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden oder mit Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der Entscheidung, ob zum Beispiel ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden

muss. Dabei kann es sich jedoch lediglich um die Veranlassung und nicht um die vollständige Übernahme der aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sprechen u. a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken. Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrechts ist nicht gemeint.

" mhp schenkt uns jeden Tag ein bisschen Lebensfreude. Die Pfleger respektieren unsere individuellen Bedürfnisse und helfen uns unseren Alltag weiterhin flexibel zu gestalten "

Fam. Brübach

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